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Herstellung von Wälzlagern, Axiallagern und Stanzteilen

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Informationen über im Jahr 2020 erhaltene staatliche Beihilfen

Informationen über im Jahr 2020 erhaltene staatliche Beihilfen (Informationspflichten gemäß Gesetz 124/2017, Absätze 125 bis 129 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen)
Empfänger: CMM ITALY SRL Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 00866660285
Genehmigende Stelle: Italienische Zentralregierung
Nachfolgend eine Liste der Hilfen, Gründe, Bestimmungen und Beträge:
- Befreiung von der Zahlung des IRAP-Saldos 2019 und der ersten Vorauszahlung 2020 gemäß Art. 24 des Gesetzesdekrets 34 vom 19.05.2020 in Höhe von insgesamt 26.860,00 €, die am 20.07.2020 eingezogen wurden
- Nicht rückzahlbarer Beitrag zur Covid-Notlage gemäß Artikel 25 des Gesetzesdekrets 34 vom 19. Mai 2020 in Höhe von 10.197,00 €, eingegangen am 29. Juni 2020
-Steuergutschrift für Mietgebühren gemäß Artikel 28 des Gesetzesdekrets 34 vom 19. Mai 2020 in Höhe von 2.700,00 €, die am 20. Juli 2020 eingenommen wurden
(Informationen zu Beihilfen aus früheren Jahren finden Sie im Nationalen Beihilfenregister.)